Jetzt THG ePrämie sichern!
Neu! THG-Quote jetzt auch in Österreich. Registrieren Sie Ihr Elektrofahrzeug und erhalten Sie jährlich Ihre CO2-Prämie.
In drei einfachen Schritten zu Ihrer THG ePrämie:
Muss ich AAE Kund*in sein, um die THG Prämie zu beantragen?
Nein. Jede*r E-Autofahrer*in kann die THG-Prämie über AAE Naturstrom beantragen. Natürlich freuen wir uns, wenn Sie jetzt oder zukünftig unser Energiepartner werden und unseren zertifizierten Ökostrom beziehen oder Ihren PV-Strom an uns liefern.
Was ist die THG-Quote?
Die österreichische Regierung plant jedes Jahr den CO2-Ausstoß um rund sieben Prozent zu senken und gibt in diesem Zuge Firmen eine Quote für Einsparungen von Treibhausgasen vor (Treibhausgasminderungsquote). Die Treibhausgasquote (THG-Quote) ist ein gesetzliches Instrument, das langfristig die CO2-Emissionen verringern soll. Der Verkehrssektor zählt zu den größten Verursachern von CO2, deswegen wird auch die Elektromobilität besonders gefördert. Hier kommt Ihr Elektrofahrzeug ins Spiel. Der Ökostrom, der für die E-Fahrzeuge verwendet wird, trägt seinen Teil zur gemeinsamen Emissionseinsparung bei und kann Unternehmen helfen, ihre Klimaziele zu erreichen. Das geschieht, wenn sie ihre THG-Quote an Unternehmen weitergeben. Sie erhalten dafür Ihre jährliche ePrämie.
Was ist THG-Handel?
Grundlage für den Handel ist die Kraftstoffverordnung (KVO).
Warum erhalte ich Geld für mein Elektrofahrzeug?
Elektroautofahrer leisten durch die CO2-Einsparung einen wertvollen Beitrag zur Energiewende. Im Rahmen des Förderinstruments Treibhausgasminderungsquote (THG Quote) können diese CO2-Einsparungen zertifiziert und an quotenpflichtige Unternehmen verkauft werden.
Dies bedeutet, dass Sie über die THG-Quote Österreich ab 2023 jährlich Geld für Ihr E-Auto erhalten können. AAE Naturstrom in Zusammenarbeit mit ePuls übernehmen für Sie alle notwendigen Schritte, von der Beantragung bis zur Auszahlung der ePrämie.
Für welche Fahrzeuge gilt die THG ePrämie?
Für alle mehrspurigen eKraftfahrzeuge (PKW, LKW, und Busse).
Muss ich der Halter des Fahrzeugs sein, um die Prämie zu erhalte (Leasing-Fahrzeuge)?
Ja. Bei Leasing-Fahrzeuge muss der Beantragende im Zulassungsschein als Fahrzeughalter eingetragen sein.
Was ist, wenn ich nicht das ganze Jahr der Halter des Fahrzeugs bin?
Sie können den Antrag trotzdem stellen und erhalten im ersten Jahr eine aliquote Prämie ausgezahlt, im Folgejahr erhalten Sie die volle ePrämie.
Wird ihr E-Fahrzeug unter dem Jahr abgemeldet, dann muss die Abmeldebestätigung übermittelt werden, und ihre Prämie wird um diesen Zeitraum reduziert und dieser Betrag muss nach der Auszahlung rückerstattet werden.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Nach der Beantragung erhalten sie innerhalb von 10 Werktagen eine Benachrichtigung. Erfolgt in dieser ein positiver Bescheid, wird Ihnen innerhalb der nächsten 14 Werktage die ePrämie überwiesen.
Gilt die ePrämie auch für Hybrid-Fahrzeuge?
Plug-In-Hybride sind quotenberechtigt, wenn die tatsächliche Lademenge nachweißbar ist. Hierzu sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen vom Umweltministerium noch nicht bekannt gegeben worden. Deswegen sind derzeit nur eine Anmeldung und noch keine Beantragung möglich.
Über neue Entwicklungen und Informationen informiert sie gerne das Service- und Expertenteam unseres Partners ePuls +43 (0)50 180 900, office@epuls.at
Muss ich Ökostrombezieher sein?
Nein, ist nicht notwendig. Es wird immer der durchschnittliche Anteil von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen von im Bundesgebiet bereitgestelltem elektrischen Strom, gemessen zwei Jahre vor dem Prämienjahr, herangezogen. Der gewählte Stromanbieter ist dabei irrelevant (auch, wenn man 100% Ökostrom bezieht).
Sobald allerdings nachweisbar ist, dass die ans E-Fahrzeug abgegebene Strommenge aus einer direkten Verbindung mit einer erneuerbaren Elektrizität erzeugenden Anlage stammt, die Stromerzeugung weder mittelbar noch unmittelbar an ein Stromnetz angeschlossen ist und die Leistung der Anlage mindestens 5 Kilowattpeak aufweist, kann die ans E-Fahrzeug abgegebene Strommenge in vollem Umfang (100%) angerechnet werden.
Ich beziehe keinen Strom vom AAE Naturstrom. Kann ich trotzdem die ePrämie hier beantragen?
Ja, sehr gerne. Die bereitgestellte THG-Quote unterstützt uns als Unternehmen und gleichzeitig werden Sie durch die Nutzung Ihres eFahrzeuges belohnt.
Kann ich Fahrzeuge registrieren, die auf ein Unternehmen zugelassen sind?
Ja, wenn Sie als Antragsteller von einem Geschäftsführer oder Prokuristen bevollmächtigt wurden. Es wird nur eine Vollmacht der Geschäftsführung bzw. vom Prokuristen benötigt.
Ist die ePrämie je Fahrzeugklasse immer gleich hoch?
Unterschiedliche Fahrzeugklassen sparen zwar unterschiedlich viele Emissionen ein, jedoch wird das, im Gegensatz zu Deutschland, in Österreich nicht berücksichtig. Es wird derzeit immer die gleich hohe pauschalierte ePrämie ausgezahlt.
Kann ich mehrere E-Fahrzeuge anmelden?
So viele wie Sie besitzen oder für den Antrag bevollmächtigt wurden.
Bekomme ich die ePrämie auch für eine eigene private Ladestation?
Kann man beispielsweise belegen, dass man zu Hause an der privaten Wallbox eine bestimmte Menge Strom geladen hat, dann wird diese tatsächliche Lademenge auch zertifiziert. Wichtig ist den Ladestrom kontinuierlich am Ladepunkt zu dokumentieren.
Besitzen Sie eine öffentliche oder halb-öffentliche Ladestation, welche über die benötigten Aufzeichnungsmöglichkeiten verfügt, kann diese Lademenge gesondert eingereicht werden.
Hier wurden die genauen Richtlinien vom Umweltministerium noch nicht bekannt geben, deswegen bitten wir Sie, für genauere Informationen, das Expertenteam unseres Partners ePuls +43 (0)50 180 900 zu kontaktieren.