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Kundeninformation

Informationen gemäß § 12 Abs. 7 Netzdienstleistungs-VO Strom

Die Qualitätsstandards in den genannten Verordnungen regeln jeweils:

  • Reaktion auf vollständige schriftliche Anträge auf Netzzutritt mit konkretem Vorschlag über die weitere Vorgangsweise bzw. Erstellung eines Kostenvoranschlages, jeweils innerhalb von 14 Arbeitstagen (bei Netzkund*innen der Netzebenen 1-6 im Bereich Strom verlängert sich diese Frist auf einen Monat).
  • Beantwortung vollständiger schriftlicher Anträge auf Netzzugang innerhalb von 14 Arbeitstagen mit konkretem Vorschlag über die weitere Vorgangsweise.
  • Einbau eines Zählers und Zuweisung eines standardisierten Lastprofils bei Vorliegen eines Netzzugangsvertrages sowie eines Nachweises über das Vorliegen eines aufrechten Elektrizitätsliefer- bzw. abnahmevertrages innerhalb folgender Fristen:
    • Drei Arbeitstage nach Abschluss der Neuanmeldung bei Netzkunden mit Standardlastprofil.
    • Acht Arbeitstage nach Abschluss der Neuanmeldung bei Netzkunden mit Lastprofilmessung.
    • Vorgesehen sind zwei Arbeitstage, wenn Messeinrichtung bei Netzkunden mit Standardlastprofil vorhanden sind.
    • Rechnungslegung innerhalb von sechs Wochen nach der für die Abrechnungsperiode relevanten Zählerstandsermittlung.
    • Durchführung einer Rechnungskorrektur innerhalb von zwei Arbeitstagen bei Vorliegen sämtlicher erforderlicher Informationen.
    • Wiederherstellung des Netzzugangs am nächsten Arbeitstag nach Wegfall der Vertragsverletzung (beispielsweise des Zahlungsverzuges) sowie bei Vorliegen eines aufrechten Energieliefervertrages.
    • Ankündigung von geplanten Versorgungsunterbrechungen mindestens fünf Tage vor deren Beginn.
    • Bei Selbstablesung jederzeitige Möglichkeit der Zählerstandübermittlung in elektronischer Form.
    • Vereinbarung von Terminen mit Netzkund*innen im Rahmen eines Zeitfensters von zwei Stunden, wobei Terminwünsche möglichst berücksichtigt werden.
    • Beantwortung von Anfragen und Beschwerden innerhalb von fünf Arbeitstagen.
    • Online- Zurverfügungstellung der verrechnungsrelevanten Daten der Netzkundin/des Netzkunden bzw. Möglichkeit der Anforderung über Kontaktformular auf der Website.

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