Netztarife
Der Netztarif setzt sich aus verschiedenen Teiltarifen zusammen je nachdem was Ihre Anlage benötigt. Mit dem Netztarif sollen Kosten wie Auf- und Ausbau des Netzes, Instandhaltung und Serviceleistungen abgedeckt werden.
Da die Preisgestaltung für die Nutzung der Stromnetze unter Aufsicht der zentralen Regulierungsbehörde E-Control stehen, herrscht kein Wettbewerb in diesem Bereich. Alle Tarife, die die Netznutzung betreffen, werden von der E-Control in einem komplexen aber transparenten Verfahren festgelegt. Sie unterscheiden sich je nach Netzebene und Netzgebiet.
Begriffserklärung
Netznutzung / Netzverlust
Die verbrauchsabhängige Preiskomponente für Netzdienstleistungen (pro kWh).
Ausmaß der Netznutzung (Netzbereitstellung)
Mit dem Netzbetreiber vereinbarte bzw. tatsächlich in Anspruch genommene Anschlussleistung für den Zählpunkt in kW.
Blindarbeit
Ist Teil des Netznutzungsentgeltes. Blindleistung wird zum Aufbau von magnetischen Feldern (z. B. in Motoren, Transformatoren) oder elektrischen Feldern (z. B. in Kondensatoren) benötigt. Blindstrom belastet die Stromnetze, daher wird der Blindstrom ab einer bestimmten Größe von einem eigens dafür ausgelegten Zähler gemessen und abgerechnet.
Elektrizitätsabgabe
Eine bundesweit geregelte einheitliche Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch von elektrischer Energie oder Erdgas (pro kWh).
Netz-Grundpreis
Die verbrauchsunabhängige Preiskomponente für Netznutzung.
Hoch- (HT) bzw. Niedertarif (NT)
Tageszeitlich unterschiedliche Tarife:
- Hochtarif (Tag): 6 – 22 Uhr
- Niedertarif (Nacht): 22 – 6 Uhr
Konstante
Mit diesem Wert ist die Zählerstandsdifferenz zu multiplizieren. Das ergibt den tatsächlichen Verbrauch. Bei Standardanlagen beträgt der Faktor 1. Bei sehr großen Verbrauchern werden spezielle Zähler eingesetzt, die einen höheren Umrechnungsfaktor benötigen.
Netzkosten
Summe aus Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt und Messpreis.
Netz-Leistungspreis
Verrechnet wird die höchste Viertelstunden-Leistungsspitze des Monats mit einem Zwölftel des angegebenen Jahresleistungspreises.
Messpreis, Entgelt für Messleistungen
Damit werden dem Netzbetreiber jene Kosten abgegolten, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Zähleinrichtungen, der Eichung und der Verbrauchsermittlung und Ablesung verbunden sind.
Netznutzungsentgelt
Abgeltung der Kosten für Errichtung, Ausbau, Instandhaltung und Betrieb des Netzsystems.
Netzverlustentgelt
Beim Energietransport entstehen Netzverluste. Für den Ausgleich dieser muss Energie eingekauft werden. Die Kosten für den Einkauf dieser Energie werden durch das Netzverlustentgelt abgegolten.
Ökoenergieaufschlag
Der Öko-Energieaufschlag resultiert aus der Mehrbelastung, die dem Lieferanten durch das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) entstehen. Bei Änderung des verordneten Preises für Herkunftsnachweise ändert sich die Höhe des Öko-Energieaufschlages entsprechend.
Ökostrompauschale
Beitrag gemäß § 45 Ökostromgesetz 2012 je Zählpunkt zur Förderung von alternativen Stromerzeugungsanlagen.
Wirkarbeit
Wirkarbeit ist die verbrauchte elektrische Energie bzw. die Energie, die in Nutzenergie (zum Beispiel Bewegungsenergie, Licht, Wärme) umgewandelt wird. Ihre Einheit ist kWh. Für die Wirkarbeit ist der Arbeitspreis zu zahlen.
Zählpunkt
Einspeise- und/oder Entnahmepunkt, an dem ein Energiefluss zähltechnisch erfasst und registriert wird.
Netz-Biomasseförderbeitrag
Zuschlag für die Förderung von Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und auf Basis von Abfällen mit hohem biogenen Anteil, deren Förderung gemäß den Bestimmungen des ÖSG 2012 zwischen dem 1. Jänner 2017 und dem 31. Dezember 2019 abgelaufen ist.