Kundeninformation
Informationen gemäß § 12 Abs. 7 Netzdienstleistungs-VO Strom
Die Qualitätsstandards in den genannten Verordnungen regeln jeweils:
- Reaktion auf vollständige schriftliche Anträge auf Netzzutritt mit konkretem Vorschlag über die weitere Vorgangsweise bzw. Erstellung eines Kostenvoranschlages, jeweils innerhalb von 14 Arbeitstagen (bei Netzkund*innen der Netzebenen 1-6 im Bereich Strom verlängert sich diese Frist auf einen Monat).
- Beantwortung vollständiger schriftlicher Anträge auf Netzzugang innerhalb von 14 Arbeitstagen mit konkretem Vorschlag über die weitere Vorgangsweise.
- Einbau eines Zählers und Zuweisung eines standardisierten Lastprofils bei Vorliegen eines Netzzugangsvertrages sowie eines Nachweises über das Vorliegen eines aufrechten Elektrizitätsliefer- bzw. abnahmevertrages innerhalb folgender Fristen:
- Drei Arbeitstage nach Abschluss der Neuanmeldung bei Netzkunden mit Standardlastprofil.
- Acht Arbeitstage nach Abschluss der Neuanmeldung bei Netzkunden mit Lastprofilmessung.
- Vorgesehen sind zwei Arbeitstage, wenn Messeinrichtung bei Netzkunden mit Standardlastprofil vorhanden sind.
- Rechnungslegung innerhalb von sechs Wochen nach der für die Abrechnungsperiode relevanten Zählerstandsermittlung.
- Durchführung einer Rechnungskorrektur innerhalb von zwei Arbeitstagen bei Vorliegen sämtlicher erforderlicher Informationen.
- Wiederherstellung des Netzzugangs am nächsten Arbeitstag nach Wegfall der Vertragsverletzung (beispielsweise des Zahlungsverzuges) sowie bei Vorliegen eines aufrechten Energieliefervertrages.
- Ankündigung von geplanten Versorgungsunterbrechungen mindestens fünf Tage vor deren Beginn.
- Bei Selbstablesung jederzeitige Möglichkeit der Zählerstandübermittlung in elektronischer Form.
- Vereinbarung von Terminen mit Netzkund*innen im Rahmen eines Zeitfensters von zwei Stunden, wobei Terminwünsche möglichst berücksichtigt werden.
- Beantwortung von Anfragen und Beschwerden innerhalb von fünf Arbeitstagen.
- Online- Zurverfügungstellung der verrechnungsrelevanten Daten der Netzkundin/des Netzkunden bzw. Möglichkeit der Anforderung über Kontaktformular auf der Website.